Unsere Vollkosten werden ab 1. Januar 2020 wie folgt aufgeteilt:
Krankenkasse:
Bedarfsabklärung | Fr. 76.90 pro Std. |
Behandlungspflege | Fr. 63.00 pro Std. |
Grundpflege | Fr. 52.60 pro Std. |
Klient:
Die Klientenbeteiligung beträgt max. Fr. 15.35 pro Tag, d.h. max. 20% vom höchsten Pflegebeitrag.
Wohngemeinde:
Die Restfinanzierung übernimmt die Wohngemeinde. Um diesen Restfinanzierungsbeitrag direkt bei der Gemeinde geltend zu machen, benötigt die Spitex eine Vollmacht des Klienten.
Der 10 %-ige Selbstbehalt und die Franchise der Krankenkasse werden Ihnen von der Rückvergütung in Abzug gebracht.
Die Einsätze werden mit mindestens 10 Minuten, danach im 5 Minuten-Takt berechnet. Jede angebrochene Zeit-Einheit wird aufgerundet.
Hier finden Sie noch weitere Informationen: